Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:30 - 16:30
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00
Freitag
08:00 - 12:00
10. Januar 2022
Landesfamilienpass 2022
Schwäbisch Gmünd (sv). Die Gutscheinkarten für das Jahr 2022 können ab sofort beim Bürgerbüro der Stadt Schwäbisch Gmünd oder in den Bezirksämtern abgeholt werden. Aufgrund der derzeitigen Coronalage gibt es bei zahlreichen Einrichtungen Einschränkungen für einen Besuch.
Zum Teil ist ein Besuch derzeit nicht möglich. Vor einem Besuch sollte man sich auf der Homepage des Anbieters informieren, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote können derzeit auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2022 die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg, sowie einige nicht staatliche Einrichtungen kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird.
Zum Teil ist ein Besuch derzeit nicht möglich. Vor einem Besuch sollte man sich auf der Homepage des Anbieters informieren, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote können derzeit auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2022 die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg, sowie einige nicht staatliche Einrichtungen kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird.
Unter folgenden Adressen können im Internet Informationen über die Objekte, in welchen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat, nachgelesen werden: www.schloesser-und-gaerten.de, www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass.
Einen Landesfamilienpass erhalten Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern (oder ein Elternteil + Partner in eheähnlicher Gemeinschaft) in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien mit einem Elternteil, welcher mit mindestens einem kindergeldberechtigen den Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt; Familien, die mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind (ab 50 Prozent GdB) in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien, die SGB II – oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; ab 1. Januar 2022: Familien mit mindestens einem Kind, die wohngeldberechtigt sind. Entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern und der Kinder.
Bislang war die Nutzung des Landesfamilienpasses auf Personen beschränkt, die mit den Kindern in häuslicher Gemeinschaft zusammenwohnen.
Seit 2019 können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu vier weitere Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den anderen Elternteil im gemeinsamen Haushalt, oder um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen weiterhin zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich. Gutscheine sowie Neuanträge für die Landesfamilienpässe sind zu erhalten beim Bürgerbüro im Rathaus, Marktplatz 1, oder bei dem jeweiligen Bezirksamt.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Schwäbisch Gmünd:
Montag, Dienstag, Mittwoch: 9 Uhr bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 Uhr bis 18 Uhr, Freitag 9 Uhr bis 17 Uhr
Samstag: 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Geänderte Öffnungszeiten aufgrund der aktuellen Coronalage sind möglich und stehen auf der Homepage der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd.