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Donnerstag
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Freitag
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17. November 2021
Maskenpflicht auf den Wochenmärkten
Schwäbisch Gmünd (sv). Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und den steigenden Infektionszahlen gilt in Baden-Württemberg seit Mittwoch, 17. November, die Alarmstufe. Daher wird auf den Wochenmärkten in Schwäbisch Gmünd und in allen Stadtteilen ab Samstag, 20. November, die Maskenpflicht wieder eingeführt. Es gilt eine generelle Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb des gesamten Marktgeländes. Diese Verpflichtung gilt sowohl für die Marktbesucherinnen und Marktbesucher wie auch für die Marktbeschicker. Ausnahmen für Marktbeschicker sind nur in Fällen möglich, in denen ein gleichwertiger Schutz vorhanden ist. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske entfällt für Personen, denen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist (dafür ist ein entsprechender Nachweis erforderlich) sowie für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.