Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:30 - 16:30
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00
Freitag
08:00 - 12:00
Zu beachten:
Notbetrieb bis voraussichtlich 07. März 2021. Kontakt nur telefonisch.

19. Oktober 2020
Maskenpflicht auf den Wochenmärkten
Schwäbisch Gmünd (sv). Aufgrund der kreisweit steigenden sieben Tage-Inzidenz sind weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie notwendig. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd für den Wochenmarkt in der Innenstadt wie auch für den Wochenmarkt auf dem Rehnenhof ab sofort die Maskenpflicht eingeführt. Alle Besucherinnen und Besucher der Wochenmärkte sind ab sofort verpflichtet, beim Besuch der Wochenmärkte eine FFP2 Maske oder eine medizinische Maske zu tragen. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kann der notwendige Mindestabstand von 1,5 Meter nicht gewährleistet werden.