Lohnsteuerkarten unbedingt an das Finanzamt zurückgeben

Schwäbisch Gmünd (sv) In den letzten Wochen haben die Arbeitgeber den Mitarbeitern die Lohnsteuerkarten vom Jahr 2004 oder entsprechende Lohnsteuernachweise ausgedruckt wieder in die Hand gegeben. Diese Belege für die Lohnsteuerzahlungen müssen unbedingt an das Finanzamt weitergegeben werden, außerdem auch jene Lohnsteuerkarten, die nur zeitweilig bei Arbeitgeber waren oder auf denen - wegen niedrigen Bruttoarbeitslohns - keine Lohnsteuer eingetragen ist.

Schwäbisch Gmünd (sv)  In den letzten Wochen haben die Arbeitgeber den Mitarbeitern die Lohnsteuerkarten vom Jahr 2004 oder entsprechende Lohnsteuernachweise ausgedruckt wieder in die Hand gegeben. Diese Belege für die Lohnsteuerzahlungen müssen unbedingt an das Finanzamt weitergegeben werden, außerdem auch jene Lohnsteuerkarten, die nur zeitweilig bei Arbeitgeber waren oder auf denen -  wegen niedrigen Bruttoarbeitslohns - keine Lohnsteuer eingetragen ist.
 
Für die Kommunen sind Lohnsteuerkarten und -belege wichtige Faktoren zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nachdem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich zum Nachteil aller Einwohner unserer Gemeinde aus. Außerdem wird anhand der zurückgegebenen Lohnsteuerkarten/-belege eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt, deren Daten für finanz- und wirtschaftspolitische Zwecke von besonderer Bedeutung sind.

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