Landesfamilienpässe 2009

Landesfamilienpässe 2009

Schwäbisch Gmünd (sv) Die Gutscheinkarten für das Jahr 2009 sind ab sofort verfügbar.

Familien mit drei und mehr Kindern (und einige andere Familien) haben in Baden-Württemberg die Möglichkeit, kostengünstig Ausflugsziele im Land zu besuchen. Teils können mit diesem besonderen „Pass“ Museen und Einrichtungen unentgeltlich besucht werden oder mit den Jahr für Jahr neu ausgegebenen Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis. Das Gutscheinheft für das Jahr 2009 kann nun beim Bürgerbüro der Stadt Schwäbisch Gmünd oder in den Bezirksämtern abgeholt werden.
Mit dem Gutscheinheft und Vorlage des Landesfamilienpasses können die Staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen im Land unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden. Dabei wird jeweils der entsprechende Gutschein eingelöst. Die Gutscheine „Wilhelma“, „Blühendes Barock“ und „Deutschordensmuseum Bad Mergentheim“ verhelfen zu preislich ermäßigtem Zutritt zu diesen Anziehungsorten. Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sieben Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ - auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden. Keine Gültigkeit haben die Gutscheine bei Objekten, die in der Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg - Öffnungszeiten/Preise 2009“ mit „!“ gekennzeichnet sind.
Mit den neuen Gutscheinen „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ sowie „Europa-Park Rust“ können erstmals zwei nicht staatliche Einrichtungen mit einem Gutschein besucht werden. Der Gutschein für den Erlebnispark Tripsdrill gilt nur am 16. Mai 2009. Pro Person wird eine Ermäßigung von 4 Euro an diesem Tag gewährt. Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt nur am 20. September 2009. Erwachsene erhalten eine Ermäßigung von 5 Euro, Kinder im Alter von 4-11 Jahren von 1 Euro.

Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es ebenfalls möglich sein, dass der Landesfamilienpass nichtanerkannt wird.

Ohne besonderen Gutschein, nur gegen Vorlage des Landesfamilienpasses können das Museum Oberrheinische Narrenschau in 79341 Kenzingen, das Schloss Waldburg in 88289 Waldburg, das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach in 88427 Bad Schussenried-Kürnbach, das Schmuckmuseum in 75173 Pforzheim, das Schiller-Nationalmuseum sowie das Literaturmuseum der Moderne in 71673 Marbach a. N., das Naturkundliche Berufsbildungszentrum in 89073 Ulm, die Kraichtaler Museen in 76703 Kraichtal sowie die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen (www.literaturland-bw.de) in Baden-Württemberg kostenfrei besucht werden. Die Inhaber von Familienpässen können darüber hinaus an der historischen Stadtführung in 73728 Esslingen (Donnerstagsführung, 17 Uhr) sowie an den Stadtführungen in 74354 Besigheim kostenfrei teilnehmen. Das „Ravensburger Spieleland“ gewährt Landesfamilienpassinhabern einen um 3 Euro ermäßigten Eintritt, das „SEA LIFE“ in Konstanz einen um 30% ermäßigten Eintritt auf die jeweiligen Eintrittspreise. Das „Römermuseum“ in 74363 Güglingen (www.gueglingen.de) gewährt Inhabern eines Landesfamilienpasses eine Ermäßigung von 50%.

Zum 30jährigen Jubiläum des Landesfamilienpasses stellt der VfB Stuttgart für Familienpassinhaber ein größeres Kartenkontingent für sein Rückrundenspiel gegen Hertha BSC Berlin Ende März 2009 (voraussichtlich 21. März) zu einem deutlich ermäßigten Eintrittspreis zur Verfügung. Die Eintrittskarten sind nur über ein Sonder-Bestellformular für Landesfamilienpassinhaber erhältlich, welches auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden Württemberg (www.sozialministerium-bw.de) eingestellt ist und zum Download zur Verfügung steht. Bestellungen sind bis einschließlich 28. Februar möglich.

Einen Landesfamilienpass erhalten Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern (oder ein Elternteil + Partner in eheähnlicher Gemeinschaft) in häuslicher Gemeinschaft leben; Familien mit einem Elternteil, welcher mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt; Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung).

Gutscheine sowie Neuanträge für die Landesfamilienpässe sind zu erhalten beim Bürgerbüro im Rathaus, Marktplatz 1 oder beim jeweiligen Bezirksamt.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Schwäbisch Gmünd:
Montag, Dienstag, Mittwoch 8.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 17.00 Uhr
Samstag 9.30 – 12.30 Uhr

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