Fragebogen

Gemeinsamer Mietspiegel von Schwäbisch Gmünd, Waldstetten, Mutlangen und Lorch

Zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beteiligen sich die Gemeinden: Mutlangen, Waldstetten und Lorch mit einem gemeinsam erarbeiteten Formular für die Auswertung

Schwäbisch Gmünd (sv). Die Stadt Schwäbisch Gmünd hat in den letzten Jahren, nicht zuletzt mit der Landesgartenschau 2014, einen großen Wandel vollzogen und sich vor allem durch zahlreiche städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen und Neubauprojekte nachhaltig und positiv weiter entwickelt. Dabei ergeben sich auch viele neue Chancen für das Wohnen in der Stadt. Verlässliche und ausgewogene Mieten sind für alle Beteiligten dabei eine wichtige Voraussetzung.

Nach der erstmaligen Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Schwäbisch Gmünd 2014 und der Fortschreibung in 2016 steht nun zum Stichtag 01.04.2018 die gesetzlich vorgeschriebene Neuerstellung an.

Die Stadt Schwäbisch Gmünd wird für die Neuerstellung in 2018 erstmals einen gemeinsamen Mietspiegel mit Lorch, Mutlangen und Waldstetten erarbeiten. Dadurch erhoffen sich die Stadt Schwäbisch Gmünd und die beteiligten Firmen eine noch größere Transparenz für den Mietwohnungsmarkt in und um Schwäbisch Gmünd. Mit den nun beteiligten Umlandgemeinden bestehen in vielen Bereichen ohnehin schon enge Beziehungen und eine interkommunale Zusammenarbeit.

Unterstützt wird die Stadt dabei von dem Haus,- Wohnungs- & Grundeigentümerverein Schwäbisch Gmünd e.V., dem Mieterverein Ostalbkreis e.V., der Siedlungswerk GmbH, dem Bauverein Schwäbisch Gmünd eG, der kommunalen Vereinigten Gmünder Wohnungsbaugesellschaft, der Kreissparkasse Ostalb und der Volksbank Schwäbisch Gmünd. Das Ziel eines solchen Mietspiegels ist es, neben der Herstellung einer möglichst großen Transparenz für den Mietwohnungsmarkt sowohl Mietern als auch Vermietern eine wichtige Orientierungshilfe und Verlässlichkeit über Miethöhen zu geben.

Nach den Bestimmungen der neuen Mietrechtsreform wird in der Praxis zwischen einfachen und qualifizierten Mietspiegeln unterschieden. Ein qualifizierter Mietspiegel ist im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Stadt /Gemeinde oder von Interessensvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden ist. Zu den wissenschaftlichen Voraussetzungen gehören:

- Beachtung wissenschaftlicher Grundsätze bei der Datenerhebung (zur Gewährleistung eines realistischen Abbilds des Wohnungsmarktes, repräsentative Datenerhebung)

- Beachtung wissenschaftlicher Grundsätze bei der Datenauswertung (korrekte statistische Auswertungsmethoden)

- Nachweis der wissenschaftlichen Vorgehensweise durch schriftliche Dokumentation der Datenerhebung und Datenauswertung

Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß der Bundesregierung das beste und zuverlässigste Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete. An diesen werden entsprechend erhöhte Anforderungen gestellt. Neben der Erfüllung der wissenschaftlichen Grundsätze muss er von der Stadt /der Gemeinde oder von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden ist.

Die Erstellung des Mietspiegels gliedert sich in insgesamt vier Arbeitsphasen.

- Konzeptions- und Planungsphase
- Erhebungsphase
- Auswertungsphase
- Beschlussfassungsphase

Die gesamte Erstellung des Mietspiegels erstreckt sich damit über einen Zeitraum von circa sieben bis acht Monaten.

Die Datenerhebung wird in Form einer Stichprobenerhebung vorgenommen, da eine Vollerhebung aus Kostengründen nicht in Frage kommt. Dazu wurden über die Einwohnermeldedatei repräsentative Stichprobenerhebungen in einer Größenordnung von insgesamt circa 8.000 Datensätze aus dem gesamten Stadtgebiet vorgenommen.

Zur Stichprobenerhebung die durch das Vermessungs- und Liegenschaftsamt in Zusammenarbeit mit dem Einwohnermeldeamt und dem Rechenzentrum Ulm durchgeführt wurde, gehören zu den Aufgaben der Stadtverwaltung zur Durchführung der Mietspiegelerstellung noch weitere unterstützende, insbesondere organisatorische, Maßnahmen wie zum Beispiel Organisation der Besprechungstermine der Arbeitsgruppe Mietspiegel, Versand eines Informationsschreiben beziehungsweise Begleitschreibens zusammen mit den Fragebögen und Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit in den lokalen Medien sowie die enge Abstimmung mit den beteiligten Umlandgemeinden Lorch, Mutlangen und Waldstetten.

Die Neuerstellung des Mietspiegels wird wie schon bei der Ersterstellung und Fortschreibung durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen unter der Leitung von Dr. Bernhard Schmidt, Leiter des EMA-Instituts, federführend übernommen werden. Das EMA-Institut ist ein wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Forschungs- und Dienstleistungsinstitut welches zu Beginn der 90er Jahre an der Universität Regensburg gegründet wurde. Der Tätigkeitsschwerpunkt bilden wissenschaftliche Gutachten und statistische Analysen im Bereich Wohnungsmarkt, Regionalökonomie und Stadtentwicklung. Das EMA-Institut gehört zu den führenden Einrichtungen im Bereich der Mietspiegelerstellung und hat bei der Erstellung zahlreicher Mietspiegel in Deutschland federführend oder beratend mitgewirkt. Dr. Bernhard Schmidt hat in den 90er Jahren an der Universität Regensburg an der Optimierung von Mietspiegelerstellungsmethoden geforscht und ist Spezialist für statistische Auswertungen auf dem Wohnungsmarktsektor. In jüngerer Vergangenheit wurde unter seiner Leitung unter anderem der qualifizierte Mietspiegel für die Städte Ludwigsburg, Esslingen, Konstanz, Regensburg, Villingen-Schwenningen und nicht zuletzt Schwäbisch Gmünd erstellt.

Die Kosten für die Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels belaufen sich auf rund 35.000 Euro. Diese Kosten und die der vorgeschriebenen Fortschreibung alle zwei Jahre werden durch die Stadt sowie durch Zuschüsse der verschiedenen Akteure der Task Force Wohnen gedeckt werden. Der weitere Zeitplan für die Umsetzung und Realisierung des qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Schwäbisch Gmünd sieht beziehungsweise sah bisher wie folgt aus:

Beauftragung EMA-Institut: Juli 2017
Konzeptions- und Planungsphase: Juli/August 2017
Erhebungsphase: September 2017
Auswertungsphase: ab Oktober 2017
Beschlussfassungsphase: Februar 2018
Veröffentlichung und Präsentation Mietspiegel: März/April 2018

Um einen aussagekräftigen Mietspiegel zu erstellen, wird die Hilfe und Unterstützung aller angeschriebenen Personen benötigt. Es sollen möglichst alle befragten Mieterinnen und Mieter Angaben über ihr Mietverhältnis machen. Die Teilnahme an der Befragung ist natürlich freiwillig, wäre aber sehr wünschenswert, da fehlende Auskünfte die Realität verzerren können. Von der Auswertung profitiert letztendlich nicht nur die Stadt Schwäbisch Gmünd mit den Gemeinden Mutlangen, Waldstetten und Lorch, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger, die eine solide Mietpreisauskunft erhalten möchten.

Der Fragebogen kann auch online im Internet ausgefüllt werden unter: mietspiegel-fragebogen.de/schwaebischgmuend/. Sowohl zum Einloggen als auch zum Ausfüllen des Fragebogens wird das persönliche Befragungspasswort auf dem Anschreiben beziehungsweise dem Fragebogen benötigt.

Anhand weniger Fragen wird zuerst geprüft, ob die Wohnung des Befragten überhaupt für die Mietspiegelerstellung relevant ist. Wenn ja, werden weitere Auskünfte über Baualter, Wohnungsgröße, Wohnlage, Ausstattung und Miete erbeten.

Alle Befragten wären für die Auswertung des Mietspiegels sehr bedeutsam und würden weiterhelfen, wenn die Fragen möglichst vollständig beantwortet und der ausgefüllte Fragebogen bis spätestens Mittwoch, 4. Oktober, an die Stadt Schwäbisch Gmünd, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Marktplatz 37, 73525 Schwäbisch Gmünd zurückgesendet wird. Das Rückporto übernimmt die Stadtverwaltung.

Falls es Fragen gibt steht Dieter Popp vom Vermessungs- und Liegenschaftsamt unter der Rufnummer 07171/603-2316 oder an das von der Stadt mit der Mietspiegelerstellung beauftragte EMA-Institut, Dr. Bernhard Schmidt, unter der Rufnummer 0941/380700 zur Verfügung. Die Stadtverwaltung sichert den Befragten zu, dass die erhobenen Daten nur anonym auswertet und danach vernichtet werden.

Für die Mitwirkung der Befragten – zugunsten eines fairen Interessenausgleichs zwischen Mietern und Vermietern – dankt die Stadtverwaltung, vertreten durch den Baubürgermeister Julius Mihm und dem stellvertretenden Amtsleiter des Vermessungs- und Liegenschaftsamtes Dieter Popp, den Befragten schon heute ganz herzlich.

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