In Baden-Württemberg sind demnach für Silvester keine Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geplant. Das bedeutet, es dürfen sich maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren, gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen. Übernachtungen bei Freunden und Verwandten sind erlaubt, wenn die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist in der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr ansonsten nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.
Das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist in diesem Jahr generell untersagt. Bundesweit gibt es ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böllern nicht möglich. Und es dürfen im kompletten öffentlichen Raum keinerlei Böller oder Raketen gezündet werden. Es wird dabei empfohlen, auch im privaten Bereich keine Böller zu zünden: Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren können unter Umständen durch die Lagerung beschädigt sein, was das Risiko und die Verletzungsgefahr erhöht. Und gerade das Riskio von Verletzungen sollte angesichts der starken Belastung durch Covid-Patienten in den Kliniken des Ostalbkreises so weit wie möglich minimiert werden.