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14. Juli 2023
Tempolimit aufgrund Unfallhäufung
Schwäbisch Gmünd (sv). Mit Blick auf die hohe Zahl von Unfällen hat die Stadt Schwäbisch Gmünd an der Rechbergstraße auf Höhe der Einmündung Rektor-Klaus-Straße als erste Sofortmaßnahme eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet. Die grundsätzliche Verkehrsregelung in der Rechbergstraße mit geplanten 40 km/h auf der gesamten Strecke könnte voraussichtlich bis Ende des Jahres folgen.
Der Einmündungsbereich ist seit vielen Jahren sehr unfallträchtig und die bisher ergriffenen Maßnahmen konnten diese Gefahrenstelle nicht entschärfen. Weder die aufgestellten Verkehrsspiegel noch die Verbesserung der Sichtfelder für Verkehrsteilnehmer, die aus der Rektor-Klaus-Straße in die Rechbergstraße einbiegen, konnte die Unfallzahlen reduzieren. Deshalb hat die städtische Unfallkommission in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium als Sofortmaßnahme eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Rechbergstaße auf Höhe der Einmündung Rektor-Klaus-Straße angeordnet.
Zudem wird die Rechbergstraße auf der gesamten Länge im Hinblick auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit zeitnah neu bewertet. Hierbei wird die Verkehrsschau überprüfen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der gesamten Rechbergstraße auf 40 km/h rechtssicher angeordnet werden kann. Dies auch deshalb, da der Bund als Gesetzgeber beabsichtigt, den Kommunen etwas mehr Handlungsspielraum bei innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung anhand zu geben. Wann der Gesetzgeber hier Änderungen im Straßenverkehrsgesetz beschließt, bleibt noch abzuwarten. Aber eine konzeptionell Überplanung der Rechbergstraße im Hinblick auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird von der Stadt vorbereitet. Da aber aufgrund der Unfallhäufungen ein schnelles Handeln notwendig war, gilt nun vorübergehend im Kreuzungsbereich die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, bis das geplante langfristige Tempolimit auf 40 km/h rechtlich umgesetzt werden kann.