UNESCO-Kommission nimmt die Tradition der Gmünder Altersgenossenfeste auf

Schwäbisch Gmünd (agv). Die Tradition der Gmünder Altersgenossenfeste wird in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufgenommen. Dies ab heute die Kultusministerkonferenz, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Deutsche UNESCO-Kommission bekannt. Das Expertenkomitee würdigt damit die „Altersgenossenfeste in Schwäbisch Gmünd“ als identitätsstiftende und gemeinschaftsfördernde Kulturform. Das vielfältige bürgerschaftliche und soziale Engagement in den Vereinen sei bemerkenswert, so die Begründung. Sie biete Möglichkeiten des Kennenlernens sowie niedrigschwellige Angebote der Integration von Neubürgern.

„Wir freuen uns sehr über diese Aufnahme in das Verzeichnis und sind natürlich auch stolz,“ so Markus Herrmann, Projektbeauftragter des Dachverbands der Schwäbisch Gmünder Altersgenossen, und Dachverbandsvorsitzender Gerhard Bucher, die die Bewerbung auf den Weg gebracht haben. Die Auszeichnung sei auch Ansporn und Auftrag, diese außergewöhnliche Tradition weiterzuführen.

Helmut Holter, Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport unterstreicht: „Die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigen den kulturellen Reichtum in Deutschland. Sie machen deutlich, wie viele Menschen jeden Tag kreativ tätig sind, ihr Wissen und Können fortentwickeln und weitergeben und so einen unverzichtbaren Beitrag zum Zusammenhalt und zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft leisten.“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt: „Der Facettenreichtum Deutschlands als Kulturnation drückt sich gerade im Immateriellen Kulturerbe aus. Nur wer seine eigene Kultur kennt und pflegt, kann sich unbefangen und selbstbewusst auch Neuem stellen. Die Teilnahme am Verfahren zur Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis gibt damit auch Anlass zur Selbstvergewisserung. Die Neueinträge machen deutlich, auf welch unterschiedliche Art und Weise das Immaterielle Kulturerbe in Deutschland verankert ist und unsere kulturelle Identität mit prägt.“

Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, betont: „Die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigen die kulturelle Vielfalt und das besondere bürgerschaftliche Engagement in Deutschland. Unser immaterielles Kulturerbe ist durch vielfältige Einflüsse aus anderen Ländern geprägt und steht auch für die kulturellen Verflechtungen innerhalb Europas und darüber hinaus.“

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen und deren Erfahrungswissen. Insgesamt beinhaltet das Verzeichnis 97 Kulturformen und Modelle guter Praxis zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Die Erstellung eines Nationalen Registers ist eine Verpflichtung aus dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland 2013 beigetreten ist. Die Vorschläge kommen aus der Zivilgesellschaft. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.

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