Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:30 - 16:30
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00
Freitag
08:00 - 12:00
4. September 2019
Änderung der Verkehrsführung an der Strümpfelbachbrücke in der Weilerstraße
Schwäbisch Gmünd (sv). Die Strümpfelbachbrücke in der Weilerstraße hat ein Alter von 90 Jahren (Baujahr 1929) erreicht. Bei der durchgeführten Hauptprüfung der Brücke wurden Schäden festgestellt, die eine vertiefende Schadensanalyse erforderlich machten. Hierbei stellte sich heraus, dass unter anderem an den Widerlagern und an den Stützmauern starke Unterkolkungen vorhanden sind und zudem die Betongüte der Widerlager zum Teil unzureichend ist. Die Tragfähigkeit wurde deshalb von einem hierauf spezialisierten Gutachter nachgerechnet.
Als Ergebnis muss festgehalten werden, dass ab sofort folgende Einschränkungen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden müssen: Kein Begegnungsverkehr von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und eine Beschränkung des maximalen Fahrzeuggewicht auf 24 Tonnen. Aus diesem Grund wird die Fahrbahn auf der Brücke auf eine maximale Breite von 4,5 Meter verengt und gleichzeitig wird eine Umleitung für Fahrzeuge mit einem Fahrzeuggewicht größer 24 Tonnen ausgewiesen. Der ÖPNV ist hiervon nicht betroffen. Eine Sanierung der Brücke wird derzeit nicht als zielführend betrachtet, da die vorhandene Brückenbreite als nicht ausreichend angesehen wird und insgesamt der Brückenzustand als nicht sanierungswürdig angesehen wird.
Für die abgängige Brücke soll eine Neuplanung mit den erforderlichen Regelbreiten erfolgen, so dass künftig auf beiden Brückenseiten die Fußgänger sicher geführt werden können. Hierfür bedarf es jedoch zunächst einer Ersatzneubauplanung. Ebenso wird für den Neubau ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren benötigt. Bis zum Ersatzneubau muss davon ausgegangen werden, dass die folgenden Verkehrseinschränkungen andauern werden. Die maximale Traglast der Brücke wird auf 24 Tonnen beschränkt, diese Beschränkung bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht der Fahrzeuge. Das bedeutet, die Strümpfelbachbrücke kann mit PKW im Begegnungsverkehr unter gegenseitiger Rücksichtnahme befahren werden. Für Fahrzeuge ab 3,5 zulässiges Gesamtgewicht gilt die Vorrangregelung wie sie beschildert wird, das heißt die Fahrzeuge in Fahrtrichtung Schwäbisch Gmünd, müssen dem Verkehr von Schwäbisch Gmünd „ Scheffoldstraße“ oder von der „Neue Straße“ kommend Vorrang gewähren. Das hat den Hintergrund, damit der Kreisverkehr- Scheffoldstraße/Neue Straße frei bleibt. LKW mit einem tatsächlichen Gewicht von maximal 24 Tonnen dürfen die Brücke einzeln befahren, alle anderen müssen die Stelle umfahren. Die Maßnahme dauert voraussichtlich zwei Jahre mit der notwendigen Ausschreibung und Neubau der Brücke.