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Planung und Vorbereitung eines Bauvorhabens

Wollen Sie ein Grundstück bebauen oder eine vorhandene Bebauung ändern? Dann müssen Sie sich zuerst darüber informieren, ob und wie Sie auf dem Grundstück bauen dürfen beziehungsweise welche Vorgaben Sie bei einer Änderung, Erweiterung oder gegebenenfalls Neubebauung des Grundstücks beachten müssen. Ziehen Sie bereits in diesem Stadium einen Architekten oder Planer hinzu, der Sie bei der Einschätzung der Bebaubarkeit und bei der Anfertigung der Unterlagen unterstützt.

Zur Planung eines Neubaus gehört zunächst die Auswahl des Grundstücks. Überlegen Sie sich, welche Anforderungen Sie an Lage, Umgebung und an das Grundstück selbst stellen und klären Sie die planungsrechtlichen Vorgaben, die dort gelten, zum Beispiel die Festsetzungen des Bebauungsplans.

Nicht unerheblich ist es auch zu klären, ob das Grundstück bereits erschlossen ist, also beispielsweise ob auf dem Grundstück schon ein Kanal- und Stromanschluss und eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz vorhanden ist.

Mithilfe des Bebauungsplans und der gesetzlichen Regelungen können Sie sich ein Bild davon machen, welche Vorgaben für das Grundstück gelten und bei einer Bebauung eingehalten werden müssen. Beispiele sind Abstandsvorschriften, Vorgaben zu Dachformen und Gebäudehöhen, Planung der Stellplätze oder naturschutzrechtliche Vorgaben, die Sie beim Bau berücksichtigen müssen.

Genehmigungspflicht

Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sind in der Regel genehmigungspflichtig oder kenntnisgabepflichtig. Die Errichtung baulicher Anlagen ohne die erforderliche Baugenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch begonnene Baumaßnahme wieder beseitigt werden muss.

Für alle Bauvorhaben, die von der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) nicht ausdrücklich als verfahrensfrei bestimmt sind oder für die Sie nicht das Kenntnisgabeverfahren wählen können, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen.

Sollten Sie Fragen bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens haben, kann es zweckmäßig sein, dass Sie zunächst einen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids stellen. Durch einen Bauvorbescheid können Sie bereits vor Einreichung eines Antrags auf Baugenehmigung einzelne Fragen klären lassen. In der Regel geht es dabei um die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Mit dem Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg kann der Bauantrag vollständig digital eingereicht werden.

Verfahrensablauf

Als Bauherrschaft müssen Sie den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen beim Baurechtsamt (Baurechtsbehörde) über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg einreichen. Die Anforderungen an die Unterlagen sind gesetzlich geregelt in der Verfahrensordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO). Ihr Entwurfsverfasser ist mit diesen Vorgaben vertraut und fertigt diese Unterlagen für Sie an.

Mit dem Bauantrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.

Nach Antragseingang prüft die Baurechtsbehörde ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche Stellen am Verfahren beteiligt werden müssen. Sind die Bauvorlagen unvollständig, wird Ihnen mitgeteilt, welche Ergänzungen erforderlich sind.

Sobald die erforderlichen Bauvorlagen in der vorgeschriebenen Form vollständig vorliegen, prüft die Baurechtsbehörde den Bauantrag auf Übereinstimmung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sie hört zudem jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung, die Ihnen umgehend mitgeteilt wird.

Mit der Ausführung des Bauvorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde.

Digitaler Bauantrag

Sie möchten bauen? Dann können Sie hier digital loslegen! Mit dem Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg kann der Bauantrag vollständig digital eingereicht werden.

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Verfahrensfreie Bauvorhaben

Wollen Sie ein Gartenhaus, ein Gewächshaus oder eine Terrassenüberdachung bauen? Dann müssen Sie in der Regel kein Genehmigungsverfahren durchlaufen.

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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Für Neubauten über 50 Quadratmeter Größe müssen Sie einen bestimmten Prozentsatz des jährlichen Wärme- und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien decken.

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