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24. April 2020
"Gmünd macht Maske"
Schwäbisch Gmünd (sv). Die Stadt Schwäbisch Gmünd sieht es als ihre Pflicht an, die Bürgerinnen und Bürgern von Schwäbisch Gmünd bei der Einhaltung der Maskenpflicht zu unterstützen. Aus diesem Grund informiert die Stadt Schwäbisch Gmünd die Bürgerinnen und Bürger über alle Händler und Produzenten von Atemschutzmasken, Alltagsmasken und Mund-Nasen-Bedeckungen in Schwäbisch Gmünd.
Zu diesem Zweck rufen wir die Dach-Marke „Gmünd macht Maske“ ins Leben. Alle Händler und Produzenten von Atemschutzmasken, Alltagsmasken und Mund-Nasen-Bedeckungen in Schwäbisch Gmünd und näherer Umgebung können sich diesem Aktionsbündnis anschließen und unter der Dach-Marke „Gmünd macht Maske“ ihre Produkte produzieren und bereitstellen.
Der Wirtschaftsförderer Alexander Groll weist darauf hin, dass es sich bei "Gmünd macht Maske" um ein reines Informationsangebot der Stadt Schwäbisch Gmünd handelt, zur Unterstützung lokaler Unternehmen, die Masken produzieren und verkaufen. Aus diesem Grund verkauft die Stadt keine Masken.
Wer bereits an „Gmünd macht Maske“ teilnimmt, welche Masken gekauft werden können und wo sich die Verkaufsstellen befinden, können Sie einsehen unter: https://www.schwaebisch-gmuend.de/gmuend-macht-maske.html
Aufruf von Oberbürgermeister Richard Arnold an alle Händler und Produzenten von Atemschutzmasken, Alltagsmasken und Mund-Nasen-Bedeckungen in Schwäbisch Gmünd
Oberbürgermeister Richard Arnold richtet sich zudem mit einem Aufruf an alle Einzelhändler und Unternehmen in Schwäbisch Gmünd „Es wäre großartig, wenn sich alle Händler und Produzenten von Atemschutzmasken, Alltagsmasken und Mund-Nasen-Bedeckungen bei der Stadt Schwäbisch Gmünd melden und uns über das bestehende Angebot an Masken in Kenntnis setzen.“ Anschließend können die Händler und Produzenten unkompliziert der Dach-Marke „Gmünd macht Maske“ beitreten. Das Angebot wird dann unter https://www.schwaebisch-gmuend.de/gmuend-macht-maske.html eingepflegt und die Informationen der Bevölkerung zur Verfügung gestellt.
Neue Landesverordnung:
Ab dem 27. April 2020 gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, ab dem 6. Lebensjahr, zum Tragen einer Alltagsmaske beziehungsweise einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr sowie in Läden und Einkaufszentren.
Weiter Informationen gibt es beim Amt für Wirtschaft und Internationales, Telefon: 07171/603-1021, E-Mail: wifoe@schwaebisch-gmuend.de.