Bebauungspläne

Auf dieser Seite bietet die Stadt Schwäbisch Gmünd allen Interessierten die Möglichkeit, aktuelle Bebauungsplanungen, die sich in der gesetzlichen Öffentlichkeitsbeteiligung befinden, auch online einsehen zu können.

Das Baugesetzbuch verpflichtet die Stadt, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen der Öffentlichkeit sowie den Fachbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer vorgegebenen Frist zu geben. Die Bebauungspläne, die diese „Öffentlichkeitsbeteiligung“ während des Aufstellungsverfahrens durchlaufen, sind auf dieser Seite für die Dauer der Offenlegungsfrist einsehbar.

Ihre Stellungnahme zu den Planungen senden Sie bitte innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich an die nebenstehende Kontaktadresse.

Hinweis: Rechtskräftige Bebauungspläne können nur direkt im Rathaus beim Amt für Stadtentwicklung eingesehen werden.

Bei Rückfragen oder Anregungen steht das Amt für Stadtentwicklung jederzeit gerne zur Verfügung.

 

BITTE BEACHTEN:

Die Einsichtnahme in öffentliche Bekanntmachungen und Bebauungsplanunterlagen in der öffentlichen Auslegung ist im Rathaus, Marktplatz 1, 3. Obergeschoss während der Öffnungszeiten der Dienststellen, Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und 14.30 bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14.30 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr, ohne Terminvereinbarung möglich.

Flächennutzungsplan Schwäbisch Gmünd-Waldstetten 5. Änderung (Schönblick)

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 27.03.2023 bis 28.04.2023 (je einschließlich)

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT LANDSCHAFTSPLAN DER VEREINBARTEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHWÄBISCH GMÜND - WALDSTETTEN MIT ZIELJAHR 2035

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

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