Förderung Wohnraumverkleinerung

Wohnflächenbonus

Mit dem Wohnflächenbonus honoriert das Land Wohnungswechsel. Wer in eine kleinere Wohnung zieht, kann auf einen Förderbonus hoffen.

Ein Umzug in eine kleinere Wohnung kann ein Schritt zu mehr Leichtigkeit, Sicherheit und Wohnqualität sein – für heute und für die Zukunft.

Und… Gleichzeitig leistet ein Umzug in eine kleinere Wohnung einen wichtigen Beitrag für die Stadtgesellschaft. Größere Wohnungen werden frei und können von Familien genutzt werden, die mehr Platz benötigen. So profitieren alle Beteiligten: Menschen wohnen passender und entspannter, Familien finden Raum zum Wachsen, und Wohnraum wird verantwortungsvoll genutzt.

Das Förderprogramm des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen läuft vorerst bis zum 31. Dezember 2026.

Voraussetzungen
  • Umzug innerhalb des Stadtgebiets Schwäbisch Gmünd (Innenstadt und Teilorte)
  • Umzug von einer Mietwohnung in eine andere Mietwohnung
  • Neue Wohnung ist mindestens 15 m² kleiner
  • Bisheriges Mietverhältnis bestand mindestens 6 Monate
  • Neues Mietverhältnis gilt für mindestens 1 Jahr
  • Meldebestätigung (z. B. Ummeldung)
Fristen

Antragsstellung vor dem Umzug, spätestens 3 Monate danach.

Weitere Informationen

Ein Umzug ins Betreute Wohnen oder in ein Pflegeheim innerhalb des Stadtgebiets kann ebenfalls gefördert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wohnungswechsel im Eigentumsbereich wird nicht gefördert.

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