Bei uns erwarten Sie ganz verschiedene Trauräume. Suchen Sie sich einfach den Trauraum aus, der am besten zu Ihnen und Ihrem ganz besonderen Tag passt.
Unterlagen und Gebühren
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab:
Sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet oder verpartnert, dann genügen üblicherweise folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (gültig)
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde/Bürgerbüro, sofern ein Partner nicht in Schwäbisch Gmünd wohnhaft ist.
Die Meldebehörde bestätigt Ihnen in der Aufenthaltsbescheinigung die Angaben zur Person, zum Wohnsitz, zur Staatsangehörigkeit und zum Familienstand.
- beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister. Sie erhalten diese Urkunde beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Wenn Sie selbst schon verheiratet oder verpartnert waren, benötigen wir zusätzlich eine/einen
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister der Vorehe/vorherigen Lebenspartnerschaft. Diese Abschrift erhalten Sie beim Eheschließungsstandesamt bzw. beim Standesamt der Begründung ihrer Lebenspartnetschaft.
- Nachweis über die Auflösung der Vorehe bzw. vorherigen Lebenspartnerschaft. Personen, die bereits verheiratet oder verpartnert waren, müssen einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der Vorehe bzw. vorherigen Lebenspartnerschaft (z.B. Scheidung, Tod) vorlegen. Meistens kann dieser Nachweis durch eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe/Lebenspartnerschaftsregister erbracht werden.
Bei gemeinsamen Kindern benötigen Sie jeweils eine
- beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister. Die Urkunde muss aktuell sein und wird vom Standesamt am Geburtsort Ihres Kindes ausgestellt.
In folgenden Fällen erkundigen Sie sich bitte persönlich bei uns, welche Unterlagen benötigt werden:
- wenn einer der Partner nicht im Bundesgebiet geboren ist
- wenn Sie als Spätaussiedler in die Bundesrepublik gekommen sind
- wenn Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschieden/aufgelöst worden ist
- bei Eheschließung/Lebenspartnerschaft von und mit ausländischen Staatsangehörigen
Über unseren Urkundenbestellservice können Sie
- Eheurkunde(n)/Lebenspartnerschaftsurkunde(n)
- Beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister
- internationale Eheurkunde(n)/Lebenspartnerschaftsurkunde(n)
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Für die Beurkundung und Durchführung der Eheschließung wird eine Gebühr in Höhe von 45,00 € erhoben.
Für die Prüfung der Voraussetzungen fällt bei der Anmeldung zur Eheschließung eine Gebühr an. Diese beträgt 65,00 Euro.
Sobald ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr auf 110,00 Euro. Wenn bei der Beachtung des ausländischen Rechts auch ein Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht durchzuführen ist, erhöht sich die Gebühr auf 130,00 €. Ausländisches Recht ist dann zu beachten sobald ausländische Urkunden und Bescheinigungen vorgelegt werden.
Zu diesen Gebühren kommen noch die Gebühren für eine Eheurkunde und, falls gewünscht, ein Stammbuch hinzu, so dass die Gesamtgebühr individuell verschieden sein kann.
Soll die Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft an einem Freitagnachmittag oder Samstag stattfinden, ist eine zusätzliche Servicegebühr von 110,00 Euro zu zahlen.