Das Ziel von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen und deren Erhalt zu gewährleisten, in der Verantwortung vor unserer Geschichte und für die kommenden Generationen. Rechtsgrundlage bildet dafür das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Die Stadt Schwäbisch Gmünd ist als Untere Baurechtsbehörde auch gleichzeitig Untere Denkmalschutzbehörde.
Beim Amt für Stadtentwicklung in Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 1, wird eine Liste der Kulturdenkmale geführt. Hier sind alle Gebäude der Stadt Schwäbisch Gmünd aufgeführt, die als Denkmal eingetragen wurden. Eine Besonderheit stellt die historische Altstadt dar. Sie steht insgesamt als eine Sacheinheit unter Denkmalschutz.
Für Inhaber eines Baukulturdenkmals oder Besitzer einer Immobilie im Bereich der denkmalgeschützten Altstadt begründet dies Rechte, aber auch Pflichten.
Genehmigungsverfahren
Alle Maßnahmen an einem Kulturdenkmal oder in der Umgebung eines Kulturdenkmals bedürfen einer Genehmigung.
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Um eine möglichst weitgehende Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes von Kulturdenkmalen zu gewährleisten, ist für Maßnahmen an einem Kulturdenkmal eine vorherige denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Dasselbe gilt für Maßnahmen im Umgebungsbereich eines Kulturdenkmales, soweit dieser für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist (§ 15 Abs. 3 DSchG).
Die Genehmigung muss bei der örtlichen Unteren Denkmalschutzbehörde beantragt werden. Für ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben muss ein Bauantrag bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden, dem die Denkmalschutzbehörde zustimmen muss.
Notwendige Unterlagen:
Lageplan des Objekts im Maßstab 1:500. In Einzelfällen, grundsätzlich jedoch bei Außenbereichsvorhaben auch im Maßstab 1:2500
Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) des Objekts im Maßstab 1:100
Detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Materialangaben und bautechnischen Details
Wo erforderlich, Voruntersuchungen und Gutachten von Sonderfachleuten, wie Restaurator, Zimmermannrestaurator, Statiker, Geologe usw.
Bauanträge – Zustimmungsverfahren
Brauche ich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder eine Baugenehmigung?
Bedarf ein Bauvorhaben einer Baugenehmigung und es ist ein Kulturdenkmal direkt oder indirekt betroffen, tritt die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde an die Stelle der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung, d.h., die Baugenehmigung enthält gleichzeitig die denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
Nach Eingang des Bauantrages bei der Baurechtsbehörde erfolgt u.a. die Anhörung der/s Kreisbeauftragten für Denkmalpflege. Die Anhörung des Referats für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart – falls erforderlich - geschieht über die/den Kreisbeauftragte/n für Denkmalpflege. Die Entscheidung bzw. Baugenehmigung berücksichtigt die Stellungnahme der Denkmalpfleger.
Für die Aufwendungen, die für den Erhalt von Kulturdenkmalen vom Eigentümer aufgebracht werden müssen, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner beim Amt für Stadtentwicklung der Stadt Schwäbisch Gmünd, Tel. 07171/603-6110.
Landesamt für Denkmalschutz des Landes Baden-Württemberg
Die Aufgabe des Landesamtes für Denkmalpflege ist es, die Kulturdenkmale zu erfassen, zu dokumentieren und zu erforschen und die Eigentümer zu beraten.
In unserem Geodatenportal finden Sie eine Denkmalkarte, sowie historische Karten. Außerdem den „Denkmalpflegerischen Werteplan“.
Städtebauförderung in Schwäbisch Gmünd sichtbar gemacht
Durch das einzigartige Konzept der 25. baden-württembergischen Landesgartenschau 2014 in Schwäbisch Gmünd konnten Natur, Landschaft und Wasser wieder harmonisch mit der Stadt in Einklang gebracht werden. Möglich wurde dies durch die direkte Verknüpfung des Gartenschaugeländes mit der historischen Altstadt.
Ein Themenpfad stellt die wichtigsten Maßnahmen der wegweisenden städtebaulichen Neuordnung innerhalb des Gartenschaugeländes und in der Altstadt auf 20 Tafeln vor.
Der Themenpfad beginnt mit der ersten Tafel gleich am Bahnhofsvorplatz beim Fußgängerüberweg zum Stadtgartengelände. Der Besucher erhält hier einen Überblick über die Standorte der Tafeln, die zur Hälfte im Gelände und Umfeld des Stadtgartens und zur Hälfte in der historischen Altstadt von Schwäbisch Gmünd angetroffen werden können.
Außerdem sind hier anschaulich die Grundsätze der Städtebauförderung, ihre Ziele und Aufgaben dargestellt.
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Amt für Stadtentwicklung-Stadtsanierung und Denkmalschutz Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd