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Prävention
Prävention vor Kindeswohlgefährdung im Sport
In den letzten Jahren wurde in den Medien immer häufiger über sexuelle Übergriffe durch Trainer, Übungsleiter und Betreuer auf Sportlerinnen und Sportler berichtet. Das Problem besteht in allen Sportarten, auf allen Leistungsebenen und in allen Regionen der Bundesrepublik.
Die Stadt Schwäbisch Gmünd hat mit der Überarbeitung der Sportförderrichtlinie im Jahr 2020 die Weichen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in den Sportvereinen gestellt und nimmt die Sportvereine in die Pflicht.
„Die antragstellenden Vereine stellen sicher, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb durch qualifizierte Trainerinnen und Trainer stattfindet und die rechtlichen und ethischen Grundlagen des Sports Anwendung finden. Die Anerkennung des DOSB-Ehrenkodex durch die Übungsleiter und Trainer, sowie das Vorhandensein eines wirksamen Schutz- und Interventionskonzeptes gegen sexualisierte Gewalt im Verein und einer allgemeinen Präventionsarbeit sind Vorrausetzung für die Gewährung von Zuschüssen.“
(§3 Sportförderrichtlinie vom 22.07.2020)
Die Stadt Schwäbisch Gmünd stellt für die Förderung von Qualitäts- und Innovationsmaßnahmen im Rahmen der Jugendförderung weitere Mittel für die Erarbeitung von Präventions- und Schutzkonzepten zur Verfügung siehe Ausschreibung Sportförderung - Förderung des Jugendsports (Stand 8. April 2021). Förderbereich A
Achtung: Ab dem 31. März 2024 erhalten Vereine, welche die Anforderungen nach den Kriterien des Förderbereichs A, nicht erfüllen, keine Jugendförderung mehr ausbezahlt.
Am 10. Juli 2021 fand die erste Informationsveranstaltung zur Kindeswohlgefährdung im Sport in Schwäbisch Gmünd statt. Nina Hartmann, Geschäftsführerin des Kreisjugendrings Ostalb stand den Gmünder Vereinsvertretern Rede und Antwort.
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