Karten, Pläne, interessante Punkte: Das Geodatenportal Schwäbisch Gmünd
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Verschiedene Anlässe erfordern genaue Kenntnisse über den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie.
Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrecht) werden auf Antrag durch den Gutachterausschuss erstellt.
Die zur Wertermittlung erforderlichen Daten wie z.B. Bodenrichtwerte, Vergleichspreise, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren erhält der Gutachterausschuss aus der Auswertung der Kaufpreissammlung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle.
Ein weiteres Ziel der Auswertung der Kaufpreissammlung ist, den Grundstücksmarkt einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Marktinformationen sach- und fachgerecht darzustellen.
Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind in den Paragraphen 192 bis 199 des Baugesetzbuches und in der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg enthalten. Die Verfahren zur Wertermittlung von Grundstücken regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).