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Wertermittlungen und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für Gutachten, für sonstige Wertermittlungen und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung richtet sich nach der Gutachterausschussgebührensatzung. Bei Gutachten ist der ermittelte Verkehrswert für die Festsetzung der Gebühr maßgebend.
Die aktuelle Gebührensatzung trat zum 1. Juli 2020 in Kraft. Die Höhe der Gebühr orientiert sich am Verkehrswert der Wertermittlung. Sie setzt sich aus einer Grundgebühr von 800,- € zzgl. einem prozentualen Anteil des Verkehrswerts zusammen.
Verkehrswert |
Gebühr (zzgl. USt.) |
100.000,- € |
1.070,- € |
200.000,- € |
1.340,- € |
300.000,- € |
1.610,- € |
400.000,- € |
1.880,- € |
500.000,- € |
2.150,- € |
600.000,- € |
2.250,- € |
700.000,- € |
2.350,- € |
800.000,- € |
2.450,- € |
900.000,- € |
2.550,- € |
1.000.000,- € |
2.650,- € |
Die komplette Gutachterausschussgebührensatzung kann unter folgendem Link eingesehen werden: