Vorbeugender Brandschutz
Das Sachgebiet Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (VB), trifft Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift Brandschutzprüfung hat sie die Aufgabe, als Fachbehörde im baurechtlichen Verfahren, Bauanträge auf die Belange der Feuerwehr zu prüfen. Weiterhin sind brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten abzufassen - hierzu gehört auch die Beratung von Architekten und Bauherren in Brandschutzfragen, die die Angelegenheiten der Feuerwehr betreffen.
Im Vorfeld von Veranstaltungen geben wir brandschutztechnische Stellungnahmen mit Auflagen für den Veranstalter an die Ordnungsbehörde ab. Wir beraten den Veranstalter, legen mit ihm die notwendigen Vorkehrungen fest und kontrollieren diese bei Bedarf stichprobenweise.
In Veranstaltungsstätten, Theatern und bei Großveranstaltungen kann eine Sicherheitswache der Feuerwehr vor Ort notwendig sein. Damit gewährleisten wir, dass frühzeitig mit der Räumung begonnen wird und ohne Verzögerung die Brandbekämpfung eingeleitet werden kann.
Sie haben die Möglichkeit Anfragen an unsere Postfächer zu senden.
Anfragen zu den
- Belangen der Feuerwehr senden Sie an feuerwehr@schwaebisch-gmuend.de
- Brandmeldeanlagen und Terminanfragen zu Angelegenheiten des FSD senden Sie an brandmeldeanlage@schwaebisch-gmuend.de
- Feuerwehrplänen und Laufkarten feuerwehrplan@schwaebisch-gmuend.de
Zur Errichtung einer Brandmeldeanlage gelten die Aufschaltbedingungen des Ostalbkreis.
Es muss unbedingt Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle der Stadt Schwäbisch Gmünd aufgenommen werden.