Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:30 - 16:30
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00
Freitag
08:00 - 12:00
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!
Sterbefall
Der Tod eines in Schwäbisch Gmünd verstorbenen Mitbürgers wird vom Standesamt Schwäbisch Gmünd beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und –zeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und auftragsgemäß in Empfang nehmen.
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden (z.B. Beerdigung, Krankenkasse, Rente).
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
Eine Sterbeurkunde kostet 20 Euro.
Über unseren Urkundenbestellservice können Sie
- Sterbeurkunde
- internationale Sterbeurkunde
online bestellen oder das Bestellformular ausdrucken.