Wohnungsnotfallhilfe

  • Mietschulden?
  • Strom- oder Energieschulden?
  • Kündigung des Mietvertrags?
  • Räumungsklage?
  • Unzumutbare Wohnverhältnisse?
  • Drohender Wohnungsverlust?

Die Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe bietet Hilfe, insbesondere wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht. Wir beraten, unterstützen und begleiten bei der Abklärung von Leistungsansprüchen z. B. im Rahmen des SGB II (Jobcenter), Sozialhilfe, Wohngeld, außerdem bieten wir Vermittlungsgespräche mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter und Hilfe bei der Wohnungssuche an.

 

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