Reisepass
Beantragung:
Sie können den Reisepass im Bürgerbüro oder bei den Bezirksämtern beantragen.
Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
- Personalausweis (soweit bisher kein Reisepass vorhanden)
- bisheriger Reisepass (soweit vorhanden)
- Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (soweit bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden)
- 1 biometrisches Lichtbild (Passbild) aus neuester Zeit (nicht älter als 3 Monate) mit hellem, einfarbigen Hintergrund
- Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Familienbuch (wenn bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden)
- Heiratsurkunde, sofern der Reisepass nach Eheschließung wegen Namensänderung neu beantragt wird
- Bei Einbürgerungen: Einbürgerungsurkunde und übersetzte Geburtsurkunde
- Bei Personen unter 18 Jahren (die persönliche Vorsprache des Minderjährigen ist erforderlich): Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten, mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen. Ggf. Zustimmungserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils, eventuell Sorgerechtsnachweis.
Auf einer Website der Bundesministerium des Innern finden Sie alle Hinweisen, welche Qualität ein Passbild für die Verwendung in Ausweisen besitzen muss sowie viele weitere Informationen zum Beispiel über die Sicherheitsmerkmale von Ausweispapieren.
Bearbeitungszeit:
Die Ausstellung bei der Bundesdruckerei ist abhängig vom Zulauf. Es kann daher zwischen 5 - 6 Wochen bis zur Aushändigung dauern.
Gültigkeitsdauer:
10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre
Gebühr:
Personen ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro
Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro (32 Seiten Pass)
Verlängerungen sind nicht möglich!
Prüfen Sie rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.
Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden.
Änderungen
Im Reisepass kann nur die Anschrift bei Wohnortwechsel geändert werden.
Bei Namensänderung (z. B. durch Heirat) oder sonstigen Änderungen muss ein neuer Reisepass beantragt werden!
Hinweis:
Sollten Sie innerhalb der Bearbeitungszeit dringend einen Reisepass brauchen, müssten Sie sich zusätzlich einen vorläufigen Pass ausstellen lassen.
Vorläufiger Reisepass:
Ausstellung und Aushändigung auf Termin
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
1 Lichtbild aus neuester Zeit
Gebühr: 26,00 Euro
Weitere Passvarianten:
48 Seiten Pass für Vielreisende
Kosten 82,00 Euro, bei Personen unter 24 Jahren 59,50 Euro
48 Seiten Expresspass
Die Ausstellung bei der Bundesdruckerei ist abhängig vom Zulauf. Es kann daher ca. vier Werktage bis zur Aushändigung dauern.
Kosten 114,00 Euro, bei Personen unter 24 Jahren 91,50 Euro
32 Seiten Expresspass
Die Ausstellung bei der Bundesdruckerei ist abhängig vom Zulauf. Es kann daher ca. vier Werktage bis zur Aushändigung dauern.
Kosten 92,00 Euro, bei Personen unter 24 Jahren 69,50 Euro
Verlust:
Eine Verlustanzeige muss erstellt werden!
Bei Diebstahl – Anzeige bei der Polizei
Wird vom Inhaber der Verlust oder Diebstahl eines Ausweisdokumentes an die Pass- und Ausweisbehörde gemeldet, wird eine Verlustmeldung an die Polizei veranlasst, damit das verlorene Dokument in der INTERPOL-Datenbank (Sachfahndungsdateien) aufgenommen wird. Ein Grenzübertritt mit diesem Dokument ist dann nicht mehr möglich.
Sollte das Dokument wieder aufgefunden werden, ist dies unverzüglich an die Pass-und Ausweisbehörde zu melden. Auch bei Personenkontrollen durch die Polizei kann ein als verloren gemeldetes Dokument sichergestellt werden oder es wird als Fundsache an die Pass-und Ausweisbehörde übermittelt. Sobald die Pass-und Ausweisbehörde das Wiederauffinden mitgeteilt bekommt, wird an die Polizei die Löschung des Dokumentes in der INTERPOL-Datenbank veranlasst.
Wir weisen darauf hin, dass das Dokument trotz Meldung des Wiederauffindens an die INTERPOL-Datenbank, immer noch zur Fahndung ausgeschrieben sein kann. Mit einer sofortigen weltweiten Löschung der Seriennummer in den Sachfahndungsdateien kann nicht gerechnet werden.
Es gibt Länder, die von der Einreise mit einem Ausweisdokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, dringend abraten. Auch wenn das Dokument wieder aufgefunden und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Pass-und Ausweisbehörde mitgeteilt wurde, besteht keine Garantie, dass die Löschung der Verlustmeldung an allen Grenzübergängen verarbeitet wurde.
Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschland uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann daher nicht gegeben werden.
Es wird empfohlen, bei Verlust eines Dokumentes ein neues Dokument zu beantragen.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen in Ihr Urlaubsland können Sie sich beim Auswärtigen Amt www.auswaertiges-amt.de » „Reise- und Sicherheitshinweise“ oder bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Ihres Ziellandes erkundigen. Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Pass- und Ausweisbehörden keine verbindlichen Auskünfte über die Bestimmungen anderer Staaten erteilen dürfen und dies auch nicht können.
Ausländische Ausweisdokumente
Für die Ausstellung ausländischer Ausweisdokumente sind die jeweiligen Konsulate zuständig.