Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:30 - 16:30
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:30 - 18:00
Freitag
08:00 - 12:00
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!
Vaterschaftsanerkennung
Für die Anerkennung der Vaterschaft gelten gesetzliche Formvorschriften.
Eine Anerkennung kann erfolgen bei:
- Kreisjugendamt
- Standesamt
- Notariat
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nur dann wirksam, wenn die Mutter des Kindes der Anerkennung zustimmt. Anerkennung und Zustimmung müssen persönlich erfolgen. Am einfachsten wäre es wenn beide, Mutter und Vater des Kindes, gemeinsam vorsprechen.
Wenn Sie möchten, dass der Vater des Kindes sofort in der Geburtsurkunde steht, so kann die Anerkennung bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.