Jede Geburt eines Kindes muss in Deutschland beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort auch beurkundet.
Die meisten Babies im Altkreis Schwäbisch Gmünd kommen im Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd zur Welt.
Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd und dem Standesamt Mutlangen, wonach die Formalitäten im Regelfall über das Klinikum abgewickelt werden.
Bei einer Hausgeburt in Schwäbisch Gmünd stellt die Hebamme oder der Haus- bzw. Notarzt die Geburtsanzeige aus.
Die Eltern müssen die vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige spätestens am siebten Tag nach der Geburt beim Standesamt Schwäbisch Gmünd vorlegen. Bei einer Geburt in einem Stadtteil von Schwäbisch Gmünd ist das Bezirksstandesamt für die Beurkundung zuständig.
Seit Oktober 2010 ist es auch möglich in Schwäbisch Gmünd im "Geburtshaus und Hebammenpraxis Margaritenheim" ambulant zu entbinden. Die Geburt wird dann vom Margaritenheim beim Standesamt Schwäbisch Gmünd angezeigt. Für die Abwicklung der weiteren Formalitäten, ist es notwendig, dass die Eltern beim Standesamt Schwäbisch Gmünd vorbeikommen.
Sofern alle Unterlagen vorliegen kann das Standesamt Schwäbisch Gmünd drei gebührenfreie Bescheinigungen und, sofern von den Eltern gewünscht, eine gebürhenpflichtige Geburtsurkunde ausstellen.
Die Geburtsurkunde enthält Angaben über den Vor- und Familiennamen des Kindes und der Eltern, Tag und Ort der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes.
Möchten Sie gerne wissen, zu welcher Uhrzeit Sie geboren sind? Diese Auskunft können Sie nicht telefonisch, jedoch über unseren Urkundenbestellservice erhalten.
Diese Auskunft aus dem Geburtenregister ist gebührenpflichtig.
Es wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben.
Die Erstbeurkundung einer Geburt ist gebührenfrei, ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Geburtsbescheinigungen (z.B. für Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse und Kirche). Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
Eine Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro.
Über unseren Urkundenbestellservice können Sie die
- Geburtsurkunde
- beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister
- internationale Geburtsurkunde
- Bescheinigung über die Geburtszeit
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