Karten, Pläne, interessante Punkte: Das Geodatenportal Schwäbisch Gmünd
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Wollen Sie ein Gartenhaus, ein Gewächshaus oder eine Terrassenüberdachung bauen? Dann müssen Sie in der Regel kein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Folgende Bauvorhaben sind ebenfalls verfahrensfrei:
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass auch die verfahrensfreien Vorhaben ebenso wie die verfahrenspflichtigen Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Beispielsweise müssen Brandschutzvorschriften oder die Bestimmungen bezüglich der Abstandsflächen beachtet werden. Es ist auch möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes (Bauverbot), Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen oder sonstige Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen.
Sie sind als Bauherr dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Befreiungen oder Genehmigungen von den jeweils zuständigen Behörden vorliegen. Im Zweifelsfall ist es daher besser, sich vorher an das Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Bauordnung und Baurecht zu wenden.