Gebühren Kindertagesstätten

Für den Besuch der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Schwäbisch Gmünd werden Elternbeiträge erhoben, die u.a. von der jeweiligen Betreuungsform, der Öffnungszeit und dem Alter des Kindes abhängig sind.

Der Kindergarten- bzw. Krippen-Elternbeitrag fällt monatlich an. Ein Kindergartenjahr hat bei allen kommunalen und kirchlichen Trägern sowie bei den allermeisten freien bzw. privaten Trägern elf Beitragsmonate. Der Monat August ist beitragsfrei. Bei Einrichtungen ohne Schließtage werden 12 Monatsbeiträge berechnet. Das Kindergartenjahr beginnt regelmäßig im September. Anmeldungen bzw. Platzvergaben sind während des laufenden Kindergartenjahres möglich.

Die Elternbeiträge sind nach Anzahl der Kinder in der Familie, die unter 18 Jahre alt und im selben Haushalt der Eltern wohnhaft sind, abgestuft.

Für die Verpflegung mit warmem Essen wird ein Tag genauer Verpflegungskostenbeitrag berechnet. Dieser Verpflegungskostenbeitrag beträgt für unter Dreijährige 3,50 Euro/Portion und für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt 3,80 Euro/Portion.

Zur Information sind nachstehend die derzeit gültige Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwäbisch Gmünd und das Gebührenverzeichnis aufgeführt.

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