Hier finden Sie Anträge und Informationen zu Serviceleistungen des Amts für Bildung und Sport im Bereich Sport – unter anderem zur Anmeldung für die Kindersportschule (KiSS) sowie zu Kursangeboten im Rahmen von Gmünder Sport Spaß.
Gmünder Sport Spass
Der Gmünder Sport-Spaß ist ein umfassendes, übersichtliches, flexibles und vereinsungebundenes Bewegungs- und Gesundheitsangebot für die ganze Bevölkerung.
Ob Frauen oder Männer, Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Ältere – für jeden ist ein Qualitätsangebot mit Spaß und ein Ausgleich zum Alltag dabei.
Einsteiger, Wiedereinsteiger oder Aktiver – jeder ist willkommen und kann das passende Bewegungsangebot für sich nutzen.
Hier gelangen Sie zum aktuellen Programm: Programm Gmünder Sport-Spaß 2026
Informationen zur Teilnahme
Das Kursangebot gilt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Anmeldung
- Ihre Anmeldung ist sofort gültig
- Wenn der Kurs ausgebucht ist, werden Sie auf eine Warteliste gesetzt und automatisch informiert, wenn ein Platz frei wird
- Auf der Warteliste eingetragene Personen werden nicht automatisch bei den nächsten Kursen berücksichtigt. Für jeden Kurs muss sich neu angemeldet werden!
- Ebenso werden Sie benachrichtigt, wenn der Kurs ausfällt
- Anmeldungen bitte bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn
Abmeldung
- Eine Abmeldung muss spätestens 3 Tage vor Kursbeginn getätigt werden!
Kursgebühr
Die Kursgebühr wird bei Anmeldung fällig.
Ermäßigung
Bei der Anmeldung ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
Um eine Ermäßigung zu erhalten, muss ein Nachweis (Vereinsmitglied/ Schüler/Student/Azubi) erbracht werden. Liegt uns dieser vor, werden Ihnen je nach Ermäßigung:
20% (Mitglied in einem Gmünder/Waldstetter Sportverein) bzw. 25% (Schüler/Student/Azubi) zurücküberwiesen.
Liegt uns dieser bis Kursbeginn nicht vor, wird die volle Kursgebühr einbehalten.
Die Ermäßigung gilt nur für Kurse für Erwachsene, ein entsprechender Nachweis kann über ein Formular hochgeladen werden.
50% Ermäßigung
Menschen mit Behinderung erhalten ab einem Behinderungsgrad von 80 einen 50% - Preisnachlass.
Menschen mit Behinderung, die das Merkzeichen „B“ im Ausweis stehen haben, benötigen eine Begleitperson. Diese erhält bei Kursen und Veranstaltungen kostenfreien Eintritt.
Rücktritt
Das Amt für Bildung und Sport kann wegen mangelnder Beteiligung oder wegen Ausfall der Kursleiterin oder des Kursleiters vom Vertrag zurücktreten. In
diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitere Ansprüche an das Amt für Bildung und Sport sind ausgeschlossen.
Gebührenerstattung
Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, Maßnahmen zur Primärprävention (§20 SGB V) zu erbringen. Für einige der in dieser Broschüre beschriebenen
Angebote können den Teilnehmenden die Kursgebühren bei Vorliegen der Voraussetzungen bezuschusst werden.
Voraussetzungen:
Präventionsmaßnahmen können bezuschusst werden, wenn hierbei die wichtigen Einflüsse von Bewegungs- und Ernährungsverhalten sowie Stressbewältigung auf die Gesundheit theoretisch erlernt, praktisch erfahren, Alternativen eingeübt und damit die persönlichen
Gesundheitskompetenzen gestärkt werden. Deshalb ist die Voraussetzung, dass an mindestens 80% der acht bis zwölf Angebotstermine teilgenommen wird. Oberstes Ziel ist, dass zum eigenverantwortlichen Gesundheitsverhalten motiviert wird. Angebote, bei denen die Freizeit im Vordergrund steht, können und dürfen dagegen nicht bezuschusst werden. Standardisierte Kursprogramme, mit dem Qualitätsschlüssel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet, berechtigen eine mögliche Bezuschussung der Kursgebühren durch die Krankenkassen („ZPP-geprüft und anerkannt“). Die Regelung des §20 SGB V gilt für alle
Krankenkassen gleichermaßen. Über die Möglichkeit einer Bezuschussung der Kurskosten sollten Sie sich jedoch vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. BARMER-Versicherte haben die Möglichkeit, unter www.barmer.de/a000052 entsprechend zertifizierte Gesundheitskurse zu suchen.
Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets für die Teilnahme an Kursen Leistungen erhalten. Die Leistungen sind bei der für Sie zuständigen Stelle zu beantragen:
Leistungsberechtigte nach dem SGB II:
Jobcenter Ostalbkreis
Bahnhofplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171-104804430
Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag:
Stadt Schwäbisch Gmünd:
Amt für Familie und Soziales
Marktplatz 37, Zi. 1.25
73525 Schwäbisch Gmünd,
Telefon: 07171-603 5028
Gemeinden des Kreisgebietes:
Landratsamt Ostalbkreis
Geschäftsbereich Soziales
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361-503 1720
Familienpass PLUS – 2026
Städtischer Familienpass Schwäbisch Gmünd, Ermäßigungen und attraktive Angebote für Familien mit geringem Einkommen.
Online-Antrag:
https://www.schwaebisch-gmuend.de/staedtischer-familienpass.html)
Informationen und Rückfragen:
Birgit Schmidt
Amt für Familie und Soziales
Telefon: 07171 603 5070
E-Mail: birgit.schmidt@schwaebisch-gmuend.de
Eine sportmedizinische Untersuchung wird für Neu- und Nebeneinsteiger/innen empfohlen, um Verletzungs- und Krankheitsrisiken rechtzeitig vorzubeugen. Aber auch erfahrene Sporttreibende sollten sich in regelmäßigen Abständen ärztlich durchchecken lassen. Sie können bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob diese die Kosten der ärztlichen Untersuchung übernimmt.
Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung des Veranstaltenden beschränkt sich auf Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §276 und §278 BGB ist ausgeschlossen.
Die Übungsleiter/innen des Gmünder Sport-Spaß-Programms haben in den Sportvereinen der Stadt und in den Sportfachverbänden ihre Ausbildungen absolviert und weiterreichende Erfahrungen gesammelt, bevor sie im Kursprogramm eingesetzt werden. Mit einer jährlichen, in Gmünd stattfindenden „Übungsleiterfortbildung“ qualifizieren wir unsere Übungsleiter/innen selbst weiter. Somit können wir einen hohen Qualitätsstandard garantieren. Seit der Einführung des Präventionsgesetzes (PrävG) am 17. Juli 2015 werden beständig Neuerungen auf der Ebene der beteiligten Fachverbände diskutiert und eingeführt. So wurde inzwischen eine Konzeptschulung für standardisierte Kursprogramme, wie z. B. „Cardio-Aktiv“ zur Verleihung des Qualitätssiegels SPORT PRO GESUNDHEIT eingeführt. Dies berechtigt eine mögliche Bezuschussung der Kursgebühren durch die Krankenkassen. Auf Grundlage dieser Konzeptschulung und seiner abgeschlossenen Ausbildung auf der 2. Lizenzstufe „Sport in der Prävention“ bzw. einer gleich- oder höherwertigen staatlich anerkannten, bewegungs- und sportbezogenen Berufsausbildung erlangen die Zertifikatsinhaber/innen die Befähigung zur Durchführung des präventiven Gesundheitsprogramms im Turn- und Sportverein. Die Vereine wurden rechtzeitig im Jahr 2016 von den Sportverbänden darüber informiert. Dieses Konzept wurde wissenschaftlich evaluiert und entspricht den Qualitätsanforderungen des Leitfadens der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP).Das Konzept ist entsprechend geprüft und anerkannt worden.