Bürgerentscheid Fahrradstraße Klarenbergstraße – Untere Zeiselbergstraße

Informationen zum Bürgerentscheid „Fahrradstraße Klarenbergstraße – Untere Zeiselbergstraße“

in Schwäbisch Gmünd am Sonntag, 19. Oktober 2025

Stimmberechtigt ist, wer am Tag der Abstimmung

  • Deutsche/r oder Unionsbürger ist
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Schwäbisch Gmünd hat
  • Rückkehrer ist (Rückkehr innerhalb von 3 Jahren)

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde zugezogen sind, aber die Mindestwohndauer von 3 Monaten noch nicht erfüllt haben, sind Sie für den Bürgerentscheid „Fahrradstraße Klarenbergstraße - Untere Zeiselbergstraße“ nicht stimmberechtigt.

Rückkehrer
Personen, die bereits früher in Schwäbisch Gmünd gewohnt haben, damals bereits wahlberechtigt waren und vor Ablauf von drei Jahren wieder nach Schwäbisch Gmünd zurückkehren, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Dafür muss bis zum 28.09.2025 ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

Sie ziehen innerhalb von Schwäbisch Gmünd um
Ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Stimmberechtigter, der sich innerhalb von Schwäbisch Gmünd für eine andere Wohnung anmeldet, bleibt in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, für den er am Stichtag 15.09.2025 gemeldet war. Bei einer Umzugsmeldung ab dem 16.09.2025 ist eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag nicht möglich und Sie müssen dort abstimmen, wo Sie vor dem Umzug gewohnt haben. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen

Anmeldung ohne bisherige Wohnung in Schwäbisch Gmünd
Wenn Sie vor Ihrer Anmeldung in Schwäbisch Gmünd keine gemeldete Wohnung in Schwäbisch Gmünd hatten, sich aber dauerhaft hier aufgehalten haben, müssen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 28.09.2025 beantragen. Sonst können Sie nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Sie waren abgemeldet
Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen. Sie müssen bis 03.10.2025 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt.

Antragsformular
Wenn Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen möchten, können Sie den Antrag hier herunterladen und ausgefüllt und unterzeichnet im Original an das Wahlamt (Kontaktdaten siehe unten) senden. Dieser muss bis spätestens 28.09.2025 beim Wahlamt eingehen.

Wenn Sie sich erst ab dem 29.09.2025 anmelden wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Wahlamt:

Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd
Wahlamt
Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd
wahlen@schwaebisch-gmuend.de
07171 603 1200

ZUM BILD