Richtlinien zur Förderung von Projekten und Maßnahmen für einkommensschwache Familien, Kinder und Jugendliche durch die Stadt Schwäbisch Gmünd
- gültig ab 01.01.2025 -
Einleitung
Die Stadt Schwäbisch Gmünd möchte Familien mit geringem Einkommen und deren Kinder bei der Teilhabe am gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Leben unterstützen. Hierzu stellt sie jährlich Mittel zur Verfügung.
Ein Teil der Mittel wird für Angebote im Familienpass PLUS benötigt, ein Teil wird als Förderung für Projekte und Maßnahmen Einrichtungen, Institutionen und Vereinen (zur Vereinfachung wird im folgenden Text nur der Begriff Einrichtungen verwendet) zur Verfügung gestellt, die mit Familien, Kindern und Jugendlichen mit geringen finanziellen Mitteln arbeiten.
Die Förderung erfolgt nur im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets, sowie der vom Ausschuss für Bildung, Gesundheit und Soziales beschlossenen Richtlinien. Die Förderung beträgt pro Projekt oder Maßnahme 50% der Kosten, maximal 500,00 €.
Grundsätze
Was wird bezuschusst und wer kann einen Zuschuss beantragen:
Es können einzelne Projekte und Maßnahmen entsprechend der untenstehenden Bestimmungen gefördert werden, wenn die antragstellende Einrichtung
- in Schwäbisch Gmünd ansässig ist
- die überwiegende Anzahl der Teilnehmenden bonuskartenberechtigt ist
Für alle Anträge gilt: Die Leitung des Amts für Familie und Soziales, die Leitung der Abteilung Jugend und die Koordinierungsstelle der Aktion Familie entscheiden über die Vergabe, Fristverlängerung und Härtefälle. Eine Förderung wird in der Regel nur gewährt, wenn an der Maßnahme oder dem Projekt Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Alter von 6-26 Jahren beteiligt sind und/ oder Familien.
Alle Zuschussempfängerinnen und Empfänger sind angehalten für das bezuschusste Projekt oder die Maßnahme alle weiteren Zuschussmöglichkeit bei Kommunen, Land und sonstigen Zuschussgebern auszuschöpfen.
Sollte es durch die Zuschusszuteilung zu Einnahmeüberschüssen kommen, führt dies zu Rückforderungen seitens der Stadtverwaltung.
Missbrauch der Zuschussgelder führt zum Ausschluss der Förderung!
Der Antrag
Eine Antragsstellung per Mail ist ausreichend. Alle Anträge müssen für eine zügige Bearbeitung folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse der antragstellenden Einrichtung
- Name, Mailadresse und Telefonnummer der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners
- Bankverbindung (kein Privatkonto!)
- Kurze Beschreibung der Maßnahme oder des Projektes mit Angabe der Anzahl und Alter der Teilnehmenden
- Geschätzte Gesamtkosten und Höhe des beantragten Zuschusses und sonstige Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
Der Verwendungsnachweis
Ein schriftlicher Kurzbericht über das Projekt oder die Maßnahme per Mail ist ausreichend. Quittungen und Belege müssen nicht eingereicht werden.
Zur Verfahrenserleichtung wird beim Verwendungsnachweis zunächst auf die Vorlage von Einzelbelegen verzichtet. Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungs-empfänger hat die Belege sowie alle sonst mit der Zuwendung zusammenhängenden Unterlagen zehn Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Auf-bewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können die nach den haus-haltsrechtlichen oder handelsrechtlichen Regelungen zulässigen Speichermedien verwendet werden.
Hinweise zum Datenschutz
Die für die Bearbeitung und Berechnung des Zuschusses notwendigen Daten werden von der Stadtverwaltung mit den üblichen MS-Office Programmen Excel und Word bearbeitet und gespeichert.
Weitere Zuschussmöglichkeiten
- Geschäftsbereich Jugend und Soziales, Landratsamt Ostalbkreis
Hier können Anträge für Familienfreizeiten gestellt werden. Dort sind auch die genauen Einzelheiten bzw. Förderrichtlinien zu erfragen.
- Bildung und Teilhabe
Seit 2011 haben bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen einen Rechtsanspruch auf verschiedene Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich.
Ansprechpartnerin, Ansprechpartner ist die jeweilige Sachbearbeiterin, der Sachbearbeiter beim Jobcenter, Sozialamt und Wohngeldbehörde.
Sonstige Fördermöglichkeiten
Über sonstige Fördermöglichkeiten informiert die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings, bzw. der Kreisjugendring und der Landesjugendring BW im Internet unter www.jugendarbeitsnetz.de, bzw. das Kultusministerium unter www.jugendnetz.de