Winterdienst

16.11.2017 Winterdienst

Gemeinsam sicher durch den Winter

Der Winter hat Schwäbisch Gmünd und die Umgebung in diesen Tagen fest im Griff; die Räum- und Streufahrzeuge und die Räumdienste der Stadt sind derzeit oft rund um die Uhr gefragt und im Einsatz. Ebenso motiviert und engagiert müssen freilich auch alle Straßen- und Gehweganlieger in diesen Tagen zur Schaufel greifen - der private und der städtische Räumeinsatz geht dabei Hand in Hand und hilft allen Bürgerinnen und Bürgern, sicher durch die zwar zauberhafte, aber nicht minder glatte und riskante Schneezeit zu kommen.    

Immer wieder gibt es dazu auch Nachfragen zur privaten Räumpflicht: Sofern ein Gehweg vorhanden ist, ist dieser auf eine Breite von drei Viertel der Gehwegbreite, maximal aber auf einer Breite von 1,50 m, zu räumen. Im Bereich der Fußgängerzonen muss ebenfalls ein 1,50 m breiter Weg für die Fußgänger geräumt und gegebenenfalls gestreut werden. Gleichzeitig ist auch ein ein Meter breiter Zugang zur Fahrbahn frei zu halten. Ist kein Gehweg da, muss ein ein Meter breiter Weg am Fahrbahnrand von den Anliegern geräumt werden. Sollte die Fahrbahn so eng sein, dass am Straßenrand dieser Weg nicht frei geräumt werden kann, empfiehlt es sich, einen ein Meter  breiten Weg in der Fahrbahnmitte zu räumen. Die gleiche Verpflichtung obliegt übrigens auch dem gegenüberliegenden Nachbarn. Wenn also beide Nachbarn ihrer Räumpflicht auch auf engen Wegen nachkommen, wäre ein zwei Meter  breiter Weg in der Fahrbahnmitte auch für andere Verkehrsteilnehmer nutzbar.

Für viele Räumpflichtige ergibt sich sofort die Frage: Wohin sollen aber die anfallenden Schneemassen "entsorgt" werden? Hier empfiehlt es sich, den Schnee am Gehwegrand anzuhäufen. Freilich: Eine Ideallösung gibt es da nicht.

Noch ein Hinweis zum Zeitraum: Grundsätzlich sind die Straßenanlieger verpflichtet, innerhalb geschlossener Ortslage werktags bis spätestens 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8.00 Uhr zu räumen und gegebenenfalls zu streuen, bei stetigem Schneefall während des Tages auch mehrfach. Die Räum- und Streupflicht endet um 21.00 Uhr.

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