Weitergabe von Einwohnermeldedaten
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Das Bürgerbüro der Stadt Schwäbisch Gmünd weist darauf hin, dass nach § 34 Abs. 2 des Meldegesetzes die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln darf.
Das Hauptamt der Stadt Schwäbisch Gmünd beabsichtigt, die Namen der Altersjubilare aus dem Stadtgebiet einschließlich Stadtteile ab der Vollendung des 70. Lebensjahres sowie Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) zum Zwecke der Veröffentlichung an die Presse zu übermitteln.
Wir bitten diejenigen Einwohner aus Schwäbisch Gmünd (einschließlich Stadtteile), die mit einer Bekanntmachung ihrer Daten anlässlich dieser Jubiläen nicht einverstanden sind (und dies bereits noch nicht mitgeteilt haben), dies dem Hauptamt der Stadt Schwäbisch Gmünd oder allen anderen Bezirksämtern frühzeitig (möglichst 2 Wochen vorher) schriftlich mitzuteilen, damit die Weitergabe einer Daten unterbleibt.
Veröffentlichung im Stadtadressbuch
Außerdem darf die Meldebehörde nach § 34 Abs. 3 des Meldegesetzes Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften der volljährigen Einwohner in Einwohnerbüchern u. ä. Nachschlagewerken veröffentlichen und an andere zum Zwecke der Herausgabe solcher Werke übermitteln.
Die Stadt Schwäbisch Gmünd übermittelt die Daten aller Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zur Veröffentlichung an den Adressbuchverlag. Die Daten werden jedoch nicht übermittelt, wenn der Betroffene dies verlangt oder soweit eine Auskunftssperre besteht. Es werden deshalb diejenigen Einwohner, die eine Veröffentlichung ihrer Daten nicht wünschen, gebeten, dies schriftlich dem Bürgerbüro der Stadt Schwäbisch Gmünd mitzuteilen. Diejenigen Personen, die der Stadt bis jetzt eine Übermittlungssperre mitteilten, werden weiter berücksichtigt und nicht in das Adressbuch aufgenommen.
Zuständig:
Bürgerbüro
Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch
09:00 – 17:00
Donnerstag
09:00 – 18:00
Freitag
09:00 – 17:00
Samstag
09:30 – 12:30
Bezirksämter
Außerdem können Sie diese und weitere Dienstleistungen auch in den Bezirksämtern der einzelnen Stadtteile erledigen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten.