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Gmünd hilft seiner Wirtschaft
Trotz den Lockerung der Landesregierung hat die Corona-Krise nach wie vor einen starken Einfluss auf die aktuelle wirtschaftliche Lage. Aus diesem Grund bietet die Stadt Schwäbisch Gmünd ihr eigenes finanzielles Hilfsprogramm, die Soforthilfe „Gmünd hilft seiner Wirtschaft“ an. Diese Soforthilfe richtet sich gezielt an kleinere Betriebe, bei denen die Liquidität oft stark begrenzt ist. „Gmünd hilft seiner Wirtschaft“ ist eine sehr unkomplizierte und schnelle Lösung, um einen kurzfristigen Liquiditätsengpass zu überwinden.
Antragsberechtigt sind Kleinbetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern mit Betriebssitz in Schwäbisch Gmünd, vor allem auch Händler und Gastronomen, Selbstständige und Start-Ups, die aufgrund der Corona-Krise in akute Zahlungsschwierigkeiten kommen. Aus dem Hilfsfonds „Gmünd hilft seiner Wirtschaft“ werden zinslose Darlehen oder in begründeten Einzelfällen Zuschüsse für die Begleichung der Rückstände oder Übernahme von Mieten, Mietnebenkosten, Personalkosten, Strom- / Wasser- / Gasabschlägen, Sondernutzungsgebühren, kommunalen Steuern, Gestattungen oder Ähnlichem bis zu einer Höhe von 2.500 Euro gewährt. Die Soforthilfe kann auch dann beantragt und ausbezahlt werden, wenn bereits wirtschaftliche Hilfen von Bund oder Land beantragt und vereinnahmt wurden.
Für eine Antragsstellung auf die Soforthilfe „Gmünd hilft seiner Wirtschaft“ ist die städtische Wirtschaftsförderung Ihr Ansprechpartner. Vor einer Antragsstellung wird eine telefonische Beratung dringend empfohlen.
Das ausgefüllte Formular inkl. Anlagen bitte als Scan an wifoe@schwaebisch-gmuend.de
Weitere Corona-Hilfen:
Einen Überblick über die aktuellen Corona-Hilfen der Bundes- und Landesregierung erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.ostwuerttemberg.ihk.de/produktmarken/standortpolitik/corona/corona-hilfen