Carmen Bäuml
Ansprechpartnerin für die Gastronomen in Schwäbisch Gmünd
E-Mail: carmen.baeuml@schwaebisch-gmuend.de
Tel.: 07171 79896-42
Trotz den Lockerung der Landesregierung hat die Corona-Krise nach wie vor einen starken Einfluss auf die aktuelle wirtschaftliche Lage. Aus diesem Grund bietet die Stadt Schwäbisch Gmünd ihr eigenes finanzielles Hilfsprogramm, die Soforthilfe „Gmünd hilft seiner Wirtschaft“ an. Diese Soforthilfe richtet sich gezielt an kleinere Betriebe, bei denen die Liquidität oft stark begrenzt ist. „Gmünd hilft seiner Wirtschaft“ ist eine sehr unkomplizierte und schnelle Lösung, um einen kurzfristigen Liquiditätsengpass zu überwinden.
Antragsberechtigt sind Kleinbetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern mit Betriebssitz in Schwäbisch Gmünd, vor allem auch Händler und Gastronomen, Selbstständige und Start-Ups, die aufgrund der Corona-Krise in akute Zahlungsschwierigkeiten kommen. Aus dem Hilfsfonds „Gmünd hilft seiner Wirtschaft“ werden zinslose Darlehen oder in begründeten Einzelfällen Zuschüsse für die Begleichung der Rückstände oder Übernahme von Mieten, Mietnebenkosten, Personalkosten, Strom- / Wasser- / Gasabschlägen, Sondernutzungsgebühren, kommunalen Steuern, Gestattungen oder Ähnlichem bis zu einer Höhe von 2.500 Euro gewährt. Die Soforthilfe kann auch dann beantragt und ausbezahlt werden, wenn bereits wirtschaftliche Hilfen von Bund oder Land beantragt und vereinnahmt wurden.
Für eine Antragsstellung auf die Soforthilfe „Gmünd hilft seiner Wirtschaft“ ist die städtische Wirtschaftsförderung Ihr Ansprechpartner. Vor einer Antragsstellung wird eine telefonische Beratung dringend empfohlen.
Das ausgefüllte Formular inkl. Anlagen bitte als Scan an wifoe@schwaebisch-gmuend.de
Als Stadt Schwäbisch Gmünd sehen wir uns in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger über die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus zu informieren. Gerne steht Ihnen die Abteilung Wirtschaft und Internationales für Rückfragen zur Verfügung.
Das Corona-Virus ist eine ernsthafte Herausforderung für unsere gesamte Gesellschaft. Auch in der Wirtschaft hinterlässt das Virus bereits deutliche Spuren. Durch die enge internationale Verflechtung der Wirtschaft treffen unsere Unternehmen auch die Auswirkungen dieser Pandemie an anderen Orten der Welt. Noch kann niemand die Tragweite seriös beschreiben, welche diese Pandemie auf die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland haben wird. Allerdings spüren viele Unternehmen bereits erste Auswirkungen des Virus. Die Absage von Messen und Großveranstaltungen sowie der Rückgang der Reisetätigkeit wirkt sich auf die Dienstleistungsbranche aus, insbesondere auf Logistik, Handel, Gaststätten sowie Tourismus. Zugleich geht die Auslandsnachfrage zurück und internationale Lieferketten werden gestört, was sich auf die hiesige Produktion auswirkt.
Durch die Corona-Krise sind vor allem dem Hotel- und Gaststättengewerbe schwere Verluste entstanden. Zum einen waren die Geschäfte dieser Branche mit am längsten von Schließungen betroffen, zum anderen können verlorene Übernachtungen oder nicht verkaufte Speisen auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht kompensiert werden.
Das weiß auch die Landesregierung Baden-Württemberg. Aus diesem Grund kann man nun über die zuständige Industrie- und Handelskammer eine weitere Liquiditätshilfe der Landesregierung, speziell für das Hotel- und Gaststättengewerbe, beantragen.
Genauere Informationen zur Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe erhalten Sie
Ein vollständiger Antrag muss folgende Formulare beinhalten:
Dieses Formular muss als Anlage 1 eingereicht werden.
Dieses Formular muss als Anlage 2 eingereicht werden.
Der Antrag muss anschließend auf der folgenden Internetseite hochgeladen werden: https://www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de/Soforthilfe/einreichen
Wichtiger Hinweis:
Sie dürfen auch dann die Stabilisierungshilfe beantragen, wenn Sie bereits andere Liquiditätshilfen empfangen haben (z. B. Zuschuss des Landes oder Darlehen aus Gmünd hilft seiner Wirtschaft). Diese Liquiditätshilfen müssen im Antrag angegeben werden und dürfen eine Summe von 800.000 € nicht übersteigen. Für Rückfragen zu dieser Regelung rufen Sie bitte die zuständige Industrie- und Handwerkskammer Ostwürttemberg an (07321/324-0).
Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, startet das Wirtschaftsministerium am 11. Mai eine kostenlose Krisenberatung für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Um schwierige wirtschaftliche Entwicklungen oder unvorhersehbare Ereignisse auszugleichen gibt es die Möglichkeit Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Mit dem Kurzarbeitergeld können Entgeltausfälle in Teilen, für maximal 12 Monate, ausgeglichen werden.
>> Website www.arbeitsagentur.de zum Thema Kurzarbeitergeld
>> Antrag auf Kurzarbeitergeld (PDF)
Kontakt
Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Aalen
Telefon: 0800 4 5555 20
Montag - Freitag: 8.00-18.00 Uhr
Die WiRO bietet ebenfalls allgemeine Informationen für Unternehmen und Selbständige in Zeiten des Corona-Virus an.
https://www.ostwuerttemberg.de/angebote-services/informationen-ueber-das-corona-virus
Kontakt
Telefon: 07171 92753-0
Die Bundesregierung hat bereits erste Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus einzudämmen. Im folgenden erhalten Sie einen Überblick über die ergriffenen Maßnahmen und die vorhandenen Programme.
Weiterhin arbeitet die Bundesregierung daran, ein Hilfspaket für Solo-Selbstständige und andere Kleinstfirmen bereitzustellen. Insgesamt sollen 40 Milliarden Euro für diese Hilfen bereitgestellt werden. Sobald nähere Informationen bekannt werden, wird auch auf dieser Seite über das Hilfspaket berichtet.
Das Bundesministerium der Finanzen hat ebenfalls Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus getroffen.
>> Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus (PDF)
Link zu den Finanzämtern in Baden-Württemberg
>> finanzamt-bw.fv-bwl.de/
>> Vereinfachter Antrag auf Stundung (PDF)
Die Bundesregierung will zudem verhindern, dass Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, weil Hilfen des Bundes oder des Landes zu spät kommen. Aus diesem Grund arbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
>> Link zur Website des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Die Landesregierung Baden-Württemberg ist sich bewusst, dass viele Arbeitgeber aufgrund der derzeitigen Lage in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Daher hat Ministerpräsident Kretschmann am 17. März 2020 angekündigt, dass das Land Baden-Württemberg Direkthilfen in Milliardenhöhe für kleine und mittlere Unternehmen vergeben wird. Bis diese Direkthilfen angefordert werden können, verweist das Land auf bereits bestehende Liquiditätshilfen.
Die Landesregierung Baden-Württemberg arbeitet zudem an einem Rettungsschirm in Milliardenhöhe für Unternehmen und Selbstständige.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-kuendigt-rettungsschirm-fuer-unternehmen-an/
Antragsverfahren:
Neben den Liquiditätshilfen der Bundes- und Landesregierungen gibt es noch weitere Möglichkeiten für Kredite und Investitionen.
Am 17. März hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine Verordnung über Infektionsschützende Maßnahmen erlassen. Der Betrieb von Verkaufsstellen im Einzelhandel wird dadurch stark eingeschränkt. Weitere Informationen erhalten Sie hier: >> Pressemitteilung: Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen
Die IHK Ostwürttemberg berät und informiert Sie ebenfalls zu Themen wie Finanzhilfen, steuerliche Fragen und Arbeitsrecht rund um das Thema Coroanvirus.
Aktuelle Informationen von der Landesregierung
Kontakt
Telefon-Hotline: 07321 324-0
E-Mail: zentrale@ostwuerttemberg.ihk.de
Ebenso hat die Handwerkskammer Ulm einen eigenen Homepagebereich für Handwerker eingerichtet.
www.hwk-ulm.de/infos-zum-coronavirus-fuer-handwerksbetriebe
Kontakt
Telefon-Hotline: 0731 1425-6900
Mo-Fr 8.00-17.30 Uhr, Sa 9.00-13.00 Uhr
Für viele Handwerksbetriebe stellt sich die Fragen, wie man mit dem Corona-Virus umgehen soll. Darf weiterhin gearbeitet werden? Bitte beachten Sie die Hinweise des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH). Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Themen Verdienstausfälle und Infektionsschutz.
https://www.zdh.de/themen-a-z/coronavirus/
Kontakt
Telefon: 030 20 619 0
E-Mail: info@zdh.de
Die Gastronomie gehört zu den Branchen, die von der Ausbreitung des Corona-Virus am stärksten betroffen sind. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 17. März 2020 den Betrieb von Gaststätten eingeschränkt (Aktuelle Verordnung der Landesregierung)
Aus diesem Grund ist es besonders für Gastronomen wichtig, sich über die Möglichkeiten finanzieller Hilfe zu informieren. Bitte beachten Sie daher auch die Hinweise des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA Bundesverband).
http://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/aktuelles/dehoga-informiert-coronavirus/
Auswirkungen des Corona-Virus auf das Gastgewerbe (PDF)
DEHOGA Corona FAQ (PDF)
Aktuelle Informationen der Landesregierung
Kontakt
Telefon: 030 72 62 52 0
Jobcenter Ostalbkreis schaltet neue Hotline für Solo- und Kleinunternehmer
Beim Jobcenter können ab sofort Solo- und Kleinunternehmer, die aufgrund der Corona-Krise ihren persönlichen Bedarf nicht mehr decken können, SGB II (Hartz IV) Leistungen beantragen.
Das Jobcenter hat dafür eine neue Telefon-Hotline unter 07361 980-5000 und eine zentrale E-Mail Adresse jobcenter-selbststaendige@ostalbkreis.de eingerichtet. Die Hotline erreichen Sie:
Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie: