Bebauungspläne

Auf dieser Seite bietet die Stadt Schwäbisch Gmünd allen Interessierten die Möglichkeit, aktuelle Bebauungsplanungen, die sich in der gesetzlichen Öffentlichkeitsbeteiligung befinden, auch online einsehen zu können.

Das Baugesetzbuch verpflichtet die Stadt, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen der Öffentlichkeit sowie den Fachbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer vorgegebenen Frist zu geben. Die Bebauungspläne, die diese „Öffentlichkeitsbeteiligung“ während des Aufstellungsverfahrens durchlaufen, sind auf dieser Seite für die Dauer der Veröffentlichungsfrist einsehbar.

Ihre Stellungnahme zu den Planungen senden Sie bitte innerhalb der Veröffentlichungsfrist schriftlich an die nebenstehende Kontaktadresse.

Hinweis: Rechtskräftige Bebauungspläne können nur direkt im Rathaus beim Amt für Stadtentwicklung eingesehen werden.

Bei Rückfragen oder Anregungen steht das Amt für Stadtentwicklung jederzeit gerne zur Verfügung.

 

BITTE BEACHTEN:

Die Einsichtnahme in öffentliche Bekanntmachungen und Bebauungsplanunterlagen während der Veröffentlichungsfrist ist im Rathaus, Marktplatz 1, 3. Obergeschoss während der Öffnungszeiten der Dienststellen, Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und 14.30 bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14.30 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr, ohne Terminvereinbarung möglich.

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd – Waldstetten mit Zieljahr 2035

- Veröffentlichung gem. § 3 Abs.2 BauGB -

Veröffentlichung vom 08.04.2024 bis 10.05.2024 (je einschließlich)

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